NEUJAHRSEMPFANG NETZWERK BODENSEE

NEUJAHRSEMPFANG NETZWERK BODENSEE

Datum/Zeit
15/01/2025
18:30 Uhr

Veran­stal­tungs­ort
Seegut Zeppe­lin
Ziegel­straße 5
88048 Friedrichshafen


Neue Kontakte knüp­fen & Bezie­hun­gen intensivieren


www​.seegut​-zeppe​lin​.de

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:15 Uhr Jeder Teil­neh­mer stellt sich in 45 Sekun­den den ande­ren Teil­neh­mern vor.
ab 20:15 Uhr Netz­wer­ken bei Imbiss und Getränken

Das bereits tradi­tio­nelle Neujahrs­tref­fen vom Netz­werk Boden­see bietet Geschäfts­füh­rern und Führungs­kräf­ten aus der Region eine perfekte Platt­form, um direkt zu Jahres­be­ginn bestehende Kontakte zu inten­si­vie­ren und neue Bezie­hun­gen zu knüpfen.

Nach der Begrü­ßung hat JEDER Teil­neh­mer die Möglich­keit, sich und sein Unter­neh­men in 45 Sekun­den kurz vorzu­stel­len. Danach besteht – bei Imbiss und Geträn­ken – die Chance mit den ande­ren Teil­neh­mern ins Gespräch zu kommen und so neue Geschäfts­kon­takte zu knüpfen.

Wir freuen uns auf Sie und einen abwechs­lungs­rei­chen Abend.

Leis­tun­gen:
In den Teil­neh­mer­ge­büh­ren pro Veran­stal­tung sind folgende Leis­tun­gen enthal­ten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zah­lungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses ist nur bei recht­zei­ti­ger Abmel­dung per E‑Mail (info@​netzwerk-​experten.​com) bis 6 Wochen vor der Veran­stal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tickets an eine andere Person ist jeder­zeit möglich. Programm­än­de­run­gen aus wich­ti­gem Anlass behält sich der Veran­stal­ter vor. Für even­tu­ell auftre­tende Perso­nen- und Sach­schä­den wird keine Haftung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer einer Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.